| StartseiteWir über unsAbteilungen / WehrenTechnik & FuhrparkJugendfeuerwehrPresse & BerichteFeuerwehrsportEinsätzeServiceInternAdministrationSatzungEntschädigungssatzungDienstpläneKreisausbildungLFKS-ThüringenImpressumInhaltsverzeichnis | Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Zeulenroda-TriebesVom 13. Oktober 2006Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S.41), zuletzt geändert durch Art. 5 des
Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23.12.2005 (GVBL. S. 446) i. V. m. § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThBKG) vom 07.01.1992 (GVBL. S. 23) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 25.03.1999 (GVBL. S. 277) geändert durch Gesetz vom 24.10.2001 (GVBL. S. 274) sowie des § 1 Abs. 3 S. 2 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 13.08.1992 (GVBL. S. 456) hat der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes in seiner Sitzung am 11.10.2006 die nachfolgende Satzung beschlossen. § 1 Organisation, Bezeichnung(1) Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Zeulenroda-Triebes sind als öffentliche Feuerwehren (§§ 3 Abs. 1 und 9 ThBKG) eine städtische Einrichtung (§ 10 Abs. 3 ThBKG). Sie führen die Bezeichnung:
(2) Sie sind selbständige Feuerwehren unter der Gesamtleitung des Stadtbrandinspektors. (3) Die Feuerwehrtaucher bilden eine Facheinheit im Sinne des § 3 der ThürFwOrgVO innerhalb der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Zeulenroda-Triebes (Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1.). § 2 Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren(1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren umfassen die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen:
(2) Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Zeulenroda-Triebes unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1. (3) Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Zeulenroda-Triebes leisten anderen Gemeinden auf Ersuchen des Einsatzleiters nachbarschaftliche Hilfe, wenn dadurch die Sicherheit der Stadt Zeulenroda-Triebes und deren Ortsteile nicht wesentlich beeinträchtigt wird. (4) Die Aufgaben der Feuerwehrtaucher bestehen u. a.:
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