Feuerwehr Zeulenroda-Triebes

Kreisausbildung im Landkreis Greiz

2006-02-22 | >>
20020709_09 Feuerwehr Zeulenroda-Triebes

Kreisliche Ausbildungsmaßnahmen bilden neben der allgemeinen Weiterbildung in den einzelnen Wehren und weiterführenden Ausbildungen an der Landesfeuerwehrschule die Grundlage für jeden Feuerwehrmann. Der bedeutendste Lehrgang in der Kreisausbildung ist die Grundausbildung Teil 1. Hier bekommen angehende Feuerwehrleute ihr Basiswissen in theoretischer sowie praktischer Form im Rahmen einer 70-stündigen Ausbildung vermittelt.

Die Kreisausbildungsmaßnahmen werden vom Landkreis finanziert und vornehmlich in den Stützpunktfeuerwehren von speziell geschulten und berufenen Kreisausbildern durchgeführt. Neben der Grundausbildung als Basislehrgang werden auch weiterführende Lehrgänge angeboten. Folgende Ausbildungsmaßnehmen werden auf kreislicher Ebene durchgeführt:

  • Grundausbildung Teil 1 (70 Stunden)
  • Truppführerausbildung (35 Stunden)
  • Sprechfunker (16 Stunden)
  • Atemschutzgeräteträger (25 Stunden)
  • Maschinist (35 Stunden)

Die Inhalte der Ausbildung richten sich nach den Vorschriften des Ausbildungsrahmenplans der einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften. Für weiterführende Qualifikationen ist der erfolgreiche Abschluss einige dieser Lehrgänge die eine zwingende Voraussetzung. Alle weiteren Qualifizierungsmaßnahmen finden an der Landesfeuerwehrschule Thürigen (LFKS-Thürigen) in Bad-Köstritz statt.

Auch in diesem Jahr finden im Landkreis Greiz wieder Kreisausbildungsmaßnahmen statt. Das Ausbildungsangebot richtet sich an alle Feuerwehrangehörigen einer Feuerwehr des Landkreises Greiz. Eine aktuelle Übersicht über die geplanten Ausbildungen finden Sie hier im entsprechenden Untermenü.

Wenn Sie einen interessanten Lehrgang gefunden haben an dem Sie teilnehmen möchten, dann teilen Sie dies bitte Ihrem zuständigen Wehrleiter bzw. Ortsbrandmeister oder Stadtbrandinspektor mit. Nur über Diesen ist eine Anmeldung zu einer Kreisausbildungsmaßnahme möglich. Achten Sie dabei bitte auch auf die Einhaltung der geforderten Voraussetzungen, die gegebenenfalls zum Lehrgangsbeginn vom zuständigen Kreisausbilder nochmals geprüft werden. Bei manchen Lehrgängen fallen Kosten an, welche nicht vom Kameraden, sondern von der entsendenden Feuerwehr bzw. Gemeinde zu tragen sind.

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