Feuerwehr Zeulenroda-Triebes

Lehrgangsplan Kreisausbildung Landkreis Greiz 2008

2008-01-18 | >>
Lehrgang Beginn Dauer Ausbilder Meldeschluss Voraussetzung
Grundausbildung Teil 1
in Weida
07.12.2007
18:00 Uhr
70 h Kam. Hohmann 01.12.2007 vollendetes 16. Lebensjahr; geistig und körperlich für den Fw-Dienst geeignet
Grundausbildung Teil 1
in Triebes
29.03.2008
08:00 Uhr
70 h Kam. Schmidt 29.02.2008 vollendetes 16. Lebensjahr; geistig und körperlich für den Fw-Dienst geeignet
Grundausbildung Teil 1
in Kraftsdorf
09.02.2008
08:00 Uhr
70 h Kam. Martin 09.01.2008 vollendetes 16. Lebensjahr; geistig und körperlich für den Fw-Dienst geeignet
Truppführer
in Greiz
08.03.2008
08:00 Uhr
35 h Kam. Lindner 08.02.2008 abgeschlossene Grundausbildung
Truppführer
in Triebes
30.08.2008
08:00 Uhr
35 h Kam. Schmidt 30.07.2008 abgeschlossene Grundausbildung
Truppführer
in Ronneburg
29.03.2008
08:00 Uhr
35 h Kam. Seidemann 29.02.2008 abgeschlossene Grundausbildung
Atemschutzgeräteträger
in Greiz
09.02.2008
08:00 Uhr
25 h Kam. Kühn 09.01.2008 abgeschlossene Grundausbildung und Untersuchung nach G26/3 sowie PA und Maske mitbringen
Atemschutzgeräteträger
in Wünschendorf
16.02.2008
08:00 Uhr
25 h Kam. Feiler 16.01.2008 abgeschlossene Grundausbildung und Untersuchung nach G26/3 sowie PA und Maske mitbringen
Atemschutzgeräteträger
in Münchenbernsdorf
10.05.2008
08:00 Uhr
25 h Kam. Knorr 10.04.2008 abgeschlossene Grundausbildung und Untersuchung nach G26/3 sowie PA und Maske mitbringen
Sprechfunker
in Hohenleuben
05.04.2008
09:00 Uhr
16 h Kam. Dick 05.04.2008 abgeschlossene Grundausbildung
Sprechfunker
in Münchenbernsdorf
12.04.2008
08:00 Uhr
16 h Kam. Neubert 12.03.2008 abgeschlossene Grundausbildung
Sprechfunker
in Ronneburg
16.02.2008
09:00 Uhr
16 h Kam. Urban 16.01.2008 abgeschlossene Grundausbildung
Maschinist TS + LF
in Münchenbernsdorf
15.03.2008
08:00 Uhr
35 h Kam. Arnold 15.02.2008 abgeschlossene Grundausbildung
Maschinist TS + LF
in Greiz
06.09.2008
08:00 Uhr
35 h Kam. Lindner 06.08.2008 abgeschlossene Grundausbildung

Hinweise:

Im Plan ist nur der erste Tag des Lehrganges ausgewiesen. Die weiteren Termine werden vom Kreisausbilder in Absprache mit den Lehrgangsteilnehmern festgelegt.

Beim Atemschutzgeräteträgerlehrgang fallen kosten für das Füllen der PA-Flaschen an.

Lehrgangsteilnehmer müssen die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen besitzen (siehe Tabelle).

Werden durch Lehrgangsteilnehmer Schäden an der zur Verfügung gestellten Technik bzw. Ausrüstung herbeigeführt, gelten nur die Grundsätze der Amtshaftung, wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Der Kreisausbilder ist dem Lehrgangsteilnehmer weißungsberechtigt.

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