Feuerwehr Zeulenroda-Triebes

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Schwel-Nester in der Fläche

2005-04-11 | >>

Immer mehr Feuerwehren leiden unter Personalmangel - Berufsfeuerwehren keine Lösung

Ein Bericht aus der Ostthüringer Zeitung, Ausgabe 2005-04-11, von OTZ-Redakteur Frank Kalla.

Die Thüringer Feuerwehren:

  • Im Freistaat gibt es 1912 freiwillige und acht Berufsfeuerwehren sowie sechs anerkannte Werksfeuerwehren.
  • Im Feuerwehrverband sind rund 75 000 Männer und Frauen. Von diesen zählen rund 48 100 als aktive Einsatzkräfte.
  • Im Jahr 2003 rückten die Wehren in Thüringen zu insgesamt 24 435 Einsätzen - Brände, Unfälle, Rettungsmaßnahmen, Gefahrenabwehr und dergleichen - aus.
  • Wer in einer Feuerwehr seinen Dienst leisten will, muss seine körperliche und geistige Einsatzfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Es gibt wohl kaum einen Ort in Thüringen, der nicht ein kleines und noch dazu renoviertes Feuerwehrgerätehaus sein eigen nennen darf. Im Freistaat wurde seit der Wende viel getan für den Brand- und Katastrophenschutz. Auf 168 Millionen Euro bezifferte Innenminister Karl-Heinz Gasser (CDU) Ende vorigen Jahres die Summe, die das Land für neue Technik oder Gebäudesanierung bereitgestellt hat. Doch hinter der heilen Feuerwehrfassade beginnen immer mehr Schwel-Nester zu glimmen. Es fehlt an Personal bei den Freiwilligen Feuerwehren. Zwar ist die Gesamtzahl von derzeit 48 100 aktiven Feuerwehrleuten im kleinen Freistaat noch kein Grund, um lauthals Alarm zu schlagen: Mitte März dachte der Innenminister aber schon mal laut darüber nach, per Gesetz die Gemeinden zur Bildung von Berufsfeuerwehren zu verpflichten.

Ministeriumssprecher Michael Koch wiegelt inzwischen ab. Dem Minister seien Engpässe bei der Einsatzbereitschaft von Feuerwehren unter der Woche zu Ohren gekommen. Vor diesem Hintergrund habe der Minister diese Überlegung ins Spiel gebracht. Es gebe aber keinen Plan, Berufsfeuerwehren in Gemeinden zu schaffen, sagte Koch. Für das 2. Quartal kündigte er ein Eckpunktepapier für ein neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz an, das zunächst im Kabinett beraten werden soll.

Dass es jede Menge Ortschaften mit personellen Problemen bei den Feuerwehren gibt, bestätigt Andreas Schmidt vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt Schleiz. "Da sind auch Städte dabei." Viele Kameraden seien Berufspendler, also unter Woche nicht erreichbar. Zwar sieht Schmidt die Einsatzbereitschaft derzeit gewährleistet. Allerdings müssten neue Strukturen der Zusammenarbeit gefunden und die Nachwuchsgewinnung intensiviert werden.

Von einer "prekären Situation auf dem Lande" spricht auch Lars Oschmann, Vorsitzender des Thüringer Feuerwehrverbandes. Mit Berufsfeuerwehren könne das Problem aber nicht gelöst werden. 1,4 Millionen Euro im Jahr würde eine 36 Mann starke Berufsfeuerwehr kosten. Das könne keiner finanzieren. Man strebe deshalb kommunale Zusammenarbeit an. Auch CDU-Innenexperte Wolfgang Fiedler hält es für abwegig, in Richtung Berufsfeuerwehr zu denken. Er setzt auf freiwillige Zusammenschlüsse.

"Kommunen zur Bildung von Berufsfeuerwehren zu verpflichten, ist völliger Unsinn", erteilte Heike Taubert (SPD) den Überlegungen Gassers eine Abfuhr.

Eine Neuordnung der Feuerwehrstrukturen ist aber dringend geboten. Jedes Jahr verliert der Verband rund 500 aktive Kameraden. Sei es aus Altersgründen, Wegzug oder weil die Leute auswärts arbeiten müssen. Innerhalb der letzten zehn Jahre haben die Thüringer Wehren so 3600 aktive Mitglieder eingebüßt.

Ob dieser Schwund auf Dauer nur mit Zusammenschlüssen abgefedert werden kann, erscheint mehr als fraglich. Denkbar ist vielmehr, dass in einigen Orten in ein paar Jahren Paragraf 13 des derzeit gültigen Brandschutz-Gesetzes in Kraft treten wird. "Alle Einwohner vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 60. vollendeten Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden", heißt es da. Brandbekämpfung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Sollte Paragraf 13 eintreten, wäre das allerdings auch nicht umsonst. 16 000 Euro jährlich, so rechnet Oschmann vor, müsste ein Ort an Aufwandsentschädigung bei einer Pflichtfeuerwehr auf den Tisch legen. Außerdem würde wieder die vom Bundesgerichtshof gekippte Feuerschutzabgabe auf der Tagesordnung stehen. Wer nicht für die Allgemeinheit dient, müsste womöglich zahlen.

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